Das Detmolder Amtsgericht hat einen Angler aus dem Kreis Lippe zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Der Mann hatte wiederholt große Karpfen
gefangen und sich und andere Angler damit fotografiert. Danach habe er die Tiere wieder ins Wasser gelassen. Nach dem Gesetz gilt das als Tierquälerei.
In Anglerkreisen wird das dagegen als "Catch und Release", also "Fangen und wieder freilassen" bezeichnet und als umweltgerechte Bestandssicherung
für Fische gewertet.
Aw: Angler Verurteilt
11 Monate, 4 Wochen her #35150
Mir ist das auch schon passiert. Ich habe beim Spinnfischen einen Fisch zurückgesetzt und wurde dabei von der Brücke von der Wasserschutzpolizei beobachte und habe dies nicht gemerkt. Am darauffolgenden Sonntag standen dann 3 (!) bewaffnette Polizisten morgens um 9 vor meinen Haus und haben unangekündigt die Anzeige aufgenommen. Allerdings bin ich im Endeffekt mit 60€ davon gekommen....